Erwerbung - Monografien und Periodika

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Pfeil SprungmarkeWas sammelt die Deutsche Nationalbibliothek?
Pfeil SprungmarkeWas sammelt die Deutsche Nationalbibliothek nicht?
Pfeil SprungmarkeWer ist für Sie zuständig und wohin schicken Sie Ihre Pflichtexemplare?
Pfeil SprungmarkeSammelt die Deutsche Nationalbibliothek ausländische Literatur?
Pfeil SprungmarkeWelche Besonderheiten gibt es bei der Sammlung von Musikalien und Tonträgern?

Was sammelt die Deutsche Nationalbibliothek?

Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek und die Pflichtablieferungsverordnung enthalten klare Definitionen der zu sammelnden Materialien. Gesammelt werden alle Medienwerke, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Das sind alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in körperlicher Form auf Papier, elektronischen und anderen Datenträgern vorliegen oder in unkörperlicher Form in öffentlichen Netzen verbreitet werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Medienwerk über eine ISBN verfügt oder ob eine Meldung an das VLB erfolgt.

Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt

Was sammelt die Deutsche Nationalbibliothek nicht?

Im Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek und in der Pflichtablieferungsverordnung werden einige Gattungen von Medienwerken von der Sammlung ausgenommen.

Beispiele dafür sind

Wer ist für Sie zuständig?

Die Deutsche Nationalbibliothek ist an zwei Standorten präsent: in Leipzig und in Frankfurt am Main. Die Bearbeitung der eingehenden Veröffentlichungen erfolgt arbeitsteilig. Die Verleger liefern zwei Pflichtexemplare jeder Neuerscheinung an den für sie zuständigen Standort.

Der Standort Leipzig bearbeitet alle Veröffentlichungen aus den Bundesländern

Bitte schicken Sie jeweils zwei Pflichtexemplare Ihrer Veröffentlichungen an die Deutsche Nationalbibliothek, Deutscher Platz 1, 04103 Leipzig.
Bitte legen Sie der Sendung einen Lieferschein oder ein formloses Schreiben bei, aus dem Ihre Absenderangaben deutlich hervorgehen. Nur bei Zeitschriften ist dem ersten Heft ein bibliografischer Begleitzettel ausgefüllt beizulegen.

Der Standort Frankfurt am Main bearbeitet alle Veröffentlichungen aus den Bundesländern

Bitte schicken Sie jeweils zwei Pflichtexemplare Ihrer Veröffentlichungen an die Deutsche Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main.
Bitte legen Sie der Sendung einen Lieferschein oder ein formloses Schreiben bei, aus dem Ihre Absenderangaben deutlich hervorgehen. Nur bei Zeitschriften ist dem ersten Heft ein bibliografischer Begleitzettel ausgefüllt beizulegen.

Alle Publikationen werden an dem jeweils zuständigen Standort formal und zum großen Teil auch sachlich erschlossen. Nach der Bearbeitung wird das Zweitexemplar magazinreif an den jeweils anderen Standort zur Archivierung und Benutzung weitergegeben.
Die Verleger von Musikalien und Musiktonträgern aller Bundesländer liefern zwei Pflichtexemplare jeder Neuerscheinung an das Deutsche Musikarchiv in Leipzig. Nach der Bearbeitung wird das Zweitexemplar magazinreif an den Frankfurter Standort der Deutschen Nationalbibliothek weitergeleitet.

Darüber hinaus sind aus allen Bundesländern und aus Berlin an den Standort Leipzig diejenigen im Ausland erschienenen Übersetzungen aus der deutschen Sprache abzuliefern, die von einem deutschen Verlag als Inhaber des ursprünglichen Verbreitungsrechts mit Sitz in Deutschland lizenziert wurden (DNBG § 14 Abs. 2). Die Ablieferung ist nur in einem Exemplar erforderlich.

Sammelt die Deutsche Nationalbibliothek ausländische Literatur?

Zum Auftrag der Deutschen Nationalbibliothek gehört auch die Sammlung der folgenden Publikationen

Diese Publikationen werden in nur einem Exemplar am Leipziger Standort der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt, bibliografisch erschlossen, archiviert und für die Benutzung bereitgehalten.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Sammlung von Musikalien und Tonträgern?

Die Erwerbung und bibliografische Erschließung obliegt dem Deutschen Musikarchiv als Abteilung der Deutschen Nationalbibliothek, deshalb liefern die Verleger von Musikalien und Musiktonträgern aller Bundesländer von jeder Neuerscheinung ihre beiden Pflichtexemplare an das Deutsche Musikarchiv in Leipzig.

Um eine vollständige und sachgerechte Sammlung, Archivierung und nationalbibliografische Verzeichnung von Musikalien und Tonträgern zu gewährleisten, sind die einzelnen Pflichtstücke in zwei Exemplaren vollständig mit allen zu ihnen gehörenden Beilagen oder Teilen (z. B. Stimmen) abzuliefern.

Musikalien

Tonträger

 
E-Mail-IconErwerbung
E-Mail-IconInge Gebhardt-Freienstein (Musikalien)
E-Mail-IconEvelyn Kummer (Audio)