Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten zu den RDA
Was ist RDA?
Warum beschäftigen wir uns mit den RDA?
Wer ist für die Entwicklung der RDA zuständig?
Wer sind die Auftraggeber des JSC?
Was ist der Unterschied zwischen den RDA und dem RDA
Toolkit?
Wer veröffentlicht die RDA bzw. das RDA Toolkit?
Liegt der Schwerpunkt der RDA auf der Erfassung oder auf der
Darstellung der Daten - oder auf beidem?
Sind die RDA ausschließlich für die Anwendung durch
Bibliotheken vorgesehen?
Wie sind die RDA strukturiert?
Was ist nicht in den RDA enthalten?
In welchem Verhältnis stehen die RDA zum Statement of
International Cataloguing Principles?
Was sind die Grundlagen der RDA?
Wo kann ich mehr über die Prinzipien und konzeptionellen
Modelle erfahren, welche die Grundlage von RDA bilden?
Gibt es in RDA Pflichtelemente und fakultative Elemente?
In Zeiten von Online-Systemen wird die Bedeutung der
"Haupteintragung" in Frage gestellt. Wie gehen die RDA mit dem
Begriff der "Haupteintragung" um?
Wird in den RDA die Interpunktion der ISBD vorgeschrieben?
Wird die Reihenfolge der beschreibenden
Katalogisierungsdatenelemente durch die RDA-Regeln
vorgegeben?
In welchem/n Format/en werden die RDA herausgegeben werden?
Wird es eine deutschsprachige Ausgabe der RDA geben?
Werden für die Einführung der RDA Schulungen notwendig
sein?
Was ist mit Schulungen für neue Kollegen, Studierende und alle,
die nicht mit den AACR2 vertraut sind?
Wann ist mit einer Anwendung des Regelwerks im
deutschsprachigen Bereich zu rechnen?
Werden für die RDA Anwendungsrichtlinien benötigt?
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Was ist RDA?
Die Abkürzung RDA steht für "Resource Description and Access" und ist der Titel eines neuen Regelwerks für die Erschließung, das als Nachfolger der Anglo-American Cataloguing Rules (AACR2) als neuer Standard entwickelt wurde, der auf die digitale Welt ausgerichtet ist und einen flexiblen Rahmen zur Beschreibung aller Ressourcen - analog und digital - liefert. Die entstehenden Daten sollen leicht an neue und entstehende Datenbankstrukturen anzupassen sein und mit bisher nach AACR erstellten Datensätzen weitgehend kompatibel sein.
Warum beschäftigen wir uns mit den RDA?
Die RAK (Regeln für die alphabetische Katalogisierung), nach denen in Deutschland und Österreich überwiegend katalogisiert wird, wurden in den 60er- und 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts entwickelt und basieren auf den Anforderungen der Formalerschließung und des Rechercheverhaltens der Benutzer in dieser Zeit. Beides hat sich ebenso wie die gesamte Informationslandschaft durch die zur Verfügung stehenden Technologien seit der Etablierung des Internets grundlegend verändert. Die Anforderungen an Bibliotheken sind heute andere, und an die Stelle von Zettelkatalogen sind Online-Kataloge und Suchmaschinen getreten. Es gibt neue Publikationsformen, die neue Bearbeitungsmethoden erfordern und in den Arbeitsabläufen berücksichtigt werden müssen. Die Bibliotheken sind national wie international näher zusammengerückt und suchen auch Kooperationen mit anderen kulturellen und informationstechnischen Einrichtungen (Museen, Archive u. a.). Bibliografische Daten bewegen sich zunehmend über globale Netze und sind immer seltener in engen Kontexten eingeschlossen. Um die Vorteile des Datenaustauschs nutzen zu können, wird Interoperabilität durch gemeinsame, internationale Formate und Standards immer wichtiger. Nationale Regelwerke erschweren den Austausch, die Kommunikation und die Zusammenarbeit. Daher bedarf es eines aktuellen Regelwerks, das dieser neuen und internationalen Arbeitsumgebung Rechnung trägt.
Der Standardisierungsausschuss hat Ende 2004 die
Internationalisierung der deutschen Standards beschlossen. Dazu
gehören u. a. der Umstieg auf MARC 21 und die aktive Teilnahme
am Geneseprozess der RDA. Die RDA berücksichtigen - stärker als
es in einer neuen Überarbeitung der gegenwärtig verwendeten
Regelwerke möglich gewesen wäre - neue Publikationsformen,
Informationsumgebungen und -technologien, auch im Hinblick auf
Metadaten und das Semantic Web. Außerdem orientieren sich die
RDA in Struktur und Terminologie an den international
anerkannten IFLA-Modellen Functional Requirements for
Bibliographic Records (FRBR), Functional Requirements for
Authority Data (FRAD) sowie dem Statement of International
Cataloguing Principles (ICP).
Wer ist für die Entwicklung der RDA zuständig?
Das Joint Steering Committee for Development of RDA (JSC) ist in Zusammenarbeit mit dem RDA-Herausgeber für die Entwicklung der RDA zuständig. Das JSC besteht aus Repräsentanten von sechs großen anglo-amerikanischen Katalogisierungs-Communitys. Zu diesen gehören die American Library Association (ALA), das Australian Committee on Cataloguing (ACOC), die British Library (BL), das Canadian Committee on Cataloguing (CCC), das Chartered Institute of Library and Information Professionals (CILIP) und die Library of Congress (LoC). Die Liste der Mitglieder steht auf der JSC-Website zur Verfügung.
Wer sind die Auftraggeber des JSC?
Das JSC berichtet dem Committee of Principals (CoP), das sind die Direktoren der British Library, von Library and Archives Canada, der Library of Congress und der National Library of Australia bzw. deren Vertreter sowie die Vorsitzenden der Bibliotheksverbände von Kanada, Großbritannien und Irland sowie den USA.
Was ist der Unterschied zwischen den RDA und dem RDA Toolkit?
Das RDA Toolkit ist ein integriertes, browser-basiertes
Online-Produkt, das es den Anwendern erlaubt, mit einer Reihe
von erschließungsrelevanten Dokumenten und Ressourcen zu
interagieren. Dazu gehören auch die RDA.
Was gehört zum RDA Toolkit?
- Die Regeln der RDA zum Durchsuchen und Navigieren
- Suche nach RDA-Regeln anhand der Regelnummerierung der AACR2
- Workflows, Mappings und andere Tools, um die Regelungen der RDA auf eigene Bedürfnisse anzupassen, und zur Unterstützung von Schulungen und Prozessen in Organisationen
- Zwei verschiedene Sichtweisen auf den Inhalt der RDA - über das Inhaltsverzeichnis und über das Elemente-Set
- Alles, was Sie benötigen, um die RDA zu evaluieren und zu implementieren, um prinzipienbasierte Katalogisierungsentscheidungen zu treffen, um die Effizienz zu steigern, um die Zusammenarbeit zu erleichtern und um dabei zu helfen, die Community für die Zukunft zu positionieren, indem bibliografische Daten über das Web zugänglich gemacht werden
- Der Volltext der AACR2 mit Links zu den entsprechenden RDA-Regelungen
- Die Library of Congress Policy Statements (LCPS), die ohne Lizensierung des RDA-Toolkits zugänglich sind
Wer veröffentlicht die RDA bzw. das RDA Toolkit?
Die Verleger, d. h. die drei nationalen Verbände (die American Library Association, die Canadian Library Association und das Chartered Institute of Library and Information Professionals) sind verantwortlich für die Herausgabe der RDA in der englischen Originalfassung. Diese drei Verbände bzw. ihre jeweiligen Verlagszweige fungieren als gemeinsame Verleger der RDA, sowohl für das RDA Toolkit wie auch für alle denkbaren Offline-Produkte. Die Deutsche Nationalbibliothek sorgt für eine autorisierte deutsche Übersetzung.
Liegt der Schwerpunkt der RDA auf der Erfassung oder auf der Darstellung der Daten - oder auf beidem?
Eines der Schlüsselelemente der RDA ist die Einführung einer klaren Trennung zwischen der Erfassung der Daten einerseits und der Präsentation der Daten andererseits. Der Schwerpunkt der RDA liegt auf der Bereitstellung von Richtlinien und Regeln zur Datenerfassung für die Wiedergabe der Merkmale von Entitäten und der Beziehungen zwischen den Entitäten, die in den FRBR und FRAD definiert sind.
Sind die RDA ausschließlich für die Anwendung durch Bibliotheken vorgesehen?
Die RDA sind auf den Grundlagen aufgebaut, die durch die Anglo-American Cataloguing Rules (AACR) gelegt wurden. Sie werden ein umfassendes Set von Richtlinien und Instruktionen zur Erschließung von Ressourcen aller Arten von Inhalten und Medien enthalten. Der neue Standard wird zwar zunächst zur Anwendung in Bibliotheken entwickelt, aber es gibt auch Arbeitskontakte mit anderen Gruppen (Archive, Museen, Verlage, Lehrende, Buchhändler, Anbieter von integrierten Bibliothekssystemen usw.), um effektive Anpassungen zwischen den RDA und den Metadatenstandards zu erreichen, die in diesen Communitys verwendet werden.
Wie sind die RDA strukturiert?
Die RDA bestehen aus einer allgemeinen Einführung, 10 Abschnitten, die sich auf die Erfassung der Merkmale der FRBR-Entitäten und auf die Erfassung der Beziehungen zwischen diesen Entitäten konzentrieren, sowie einer Reihe von Anhängen u. a. zu Abkürzungen, zur Groß- und Kleinschreibung, zu Artikeln am Titelanfang und zur Darstellung der Daten:
Erfassung der Merkmale
Abschnitt 1: Erfassung der Merkmale einer Manifestation und
eines Exemplars
Abschnitt 2: Erfassung der Merkmale eines Werkes und einer
Expression
Abschnitt 3: Erfassung der Merkmale einer Person, einer Familie
und einer Körperschaft
Abschnitt 4: Erfassung der Merkmale eines Begriffs, eines
Gegenstandes, eines Ereignisses und eines Ortes
Erfassung der Beziehungen
Abschnitt 5: Erfassung der Primärbeziehungen zwischen Werk,
Expression, Manifestation und Exemplar
Abschnitt 6: Erfassung der Beziehungen zwischen einer Ressource
und den mit ihr in Verbindung stehenden Personen, Familien und
Körperschaften
Abschnitt 7: Erfassung der Themen-Beziehungen
Abschnitt 8: Erfassung der Beziehungen zwischen Werken,
Expressionen, Manifestationen und Exemplaren
Abschnitt 9: Erfassung der Beziehungen zwischen Personen,
Familien und Körperschaften
Abschnitt 10: Erfassung der Beziehungen zwischen Begriffen,
Gegenständen, Ereignissen und Orten
Jeder Abschnitt enthält allgemeine Richtlinien und ein Kapitel für jede Entität. Jedes Kapitel steht im Zusammenhang mit einer FRBR-Benutzeranforderung. Die Kapitel zur Erfassung der Merkmale und Beziehungen von Begriffen, Gegenständen und Ereignissen stellen zunächst Platzhalter für eine vollständige Abbildung auf die FRBR und FRAD dar und werden in künftigen RDA-Ausgaben weiter ausgearbeitet. Die Regeln zur Erfassung der Merkmale und Beziehungen von Orten gehen zunächst nicht über den Umfang von AACR2, Kapitel 23 hinaus.
Für weitere Informationen siehe das Inhaltsverzeichnis der RDA, das auch ohne Lizensierung des RDA-Toolkits zugänglich ist.
Was ist nicht in den RDA enthalten?
Die RDA enthalten zunächst zwar keine Regeln zur
Ansetzung oder Form von Schlagwörtern, aber sie verweisen im
Hinblick auf die Beziehung zu den FRBR-Entitäten der Gruppe 1
auf sie.
In den RDA sind keine Regeln für die Verwendung einer
bestimmten Klassifikation enthalten. Es sind ebenfalls keine
Regeln zur Inhaltsbenennung enthalten, die in Datenformaten wie
MARC 21 oder in Auszeichnungssprachen wie XML verwendet
wird.
In welchem Verhältnis stehen die RDA zum Statement of International Cataloguing Principles?
Die RDA wurden parallel zu der Arbeit entwickelt, die von der IFLA (International Federation of Library Associations and Institutions) zur Überarbeitung der Pariser Prinzipien von 1961 unternommen wurde. Auch wenn die Projekte separat erarbeitet wurden, ist das Statement of International Cataloguing Principles (ICP) als Grundlage in die RDA eingeflossen. Zwischen dem JSC und der IFLA besteht eine formale Verbindung, die durch personelle Überschneidungen bei den Mitgliedschaften in den Arbeitsgruppen ergänzt wird. Mitglieder des JSC nahmen am ersten in einer Reihe von fünf Regionaltreffen der internationalen Katalogisierungsexperten teil und haben auch weiterhin an der Arbeit am Statement of International Cataloguing Principles mitgewirkt.
Was sind die Grundlagen der RDA?
Den RDA liegen die konzeptionellen Modelle Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) und Functional Requirements for Authority Data (FRAD) und sowie das Statement of International Cataloguing Principles (ICP) zugrunde. Die FRBR wurden 1998 von der IFLA veröffentlicht und 2009 erstmals modifiziert. Sie beschreiben Entitäten und deren Merkmale sowie die Beziehungen zwischen diesen Entitäten. Sie legen spezifische Benutzeranforderungen fest, die von bibliografischen Datensätzen erfüllt werden sollen: Finden, Identifizieren, Auswählen, Zugang erhalten. Außerdem empfehlen sie ein Set von Elementen, die in nationalbibliografischen Datensätzen enthalten sein sollten.
Die RDA verwenden die Bezeichnungen der bibliografischen Entitäten: "Werk", "Expression", "Manifestation" und "Exemplar" und nehmen die in den FRBR definierten Merkmale als Grundlage für Datenelemente, die in bibliografischen Beschreibungen enthalten sein sollen. Sie gehen auf die in den FRBR definierten Beziehungen ein und verwenden die FRBR-Benutzeranforderungen (Finden, Identifizieren, Auswählen, Zugang erhalten) als Grundlage für die Festlegung eines Sets von Pflicht-Datenelementen.
Die FRAD erweitern das konzeptionelle Modell um den Bereich der Normdaten. Sie analysieren die Merkmale verschiedener Entitäten, die im Fokus von Normdaten stehen (Personen, Familien, Körperschaften, Werke, Expressionen, Manifestationen, Exaemplare, Begriffe, Gegenstände, Ereignisse und Orte), die Benennungen, unter denen diese Entitäten bekannt sind, und die normierten Sucheinstiege, welche die Katalogisierer für diese erzeugen.
Die FRAD bilden die Grundlage für die Regeln zur Normdatenkontrolle innerhalb der RDA. Das dritte Modell der "FR"-Familie sind die Functional Requirements for Subject Authroity Data (FRSAD). Sie beschäftigen sich mit Normdaten für Themen und den Entitäten der Gruppe 3.
Wo kann ich mehr über die Prinzipien und konzeptionellen Modelle erfahren, welche die Grundlage von RDA bilden?
Die RDA wurden im Einklang mit einer Reihe von Zielen und Prinzipien entwickelt, die auf dem Statement of International Cataloguing Principles (Erklärung zu den Internationalen Katalogisierungsprinzipien) basieren, das im Rahmen der IFLA Meetings of Experts on an International Cataloguing Code (IME ICC) entwickelt wurde.
Einer der wichtigsten Wege, sich auf die RDA vorzubereiten, ist es, sich mit den ihnen zugrunde liegenden Prinzipien sowie mit den Modellen FRBR und FRAD und den damit verbundenen Benutzeranforderungen vertraut zu machen. Informationen über das Statement of International Cataloguing Principles stehen auf verschiedenen Websites, u. a. bei der IFLA zur Verfügung.
Ein guter Einstiegspunkt für die FRBR ist die Broschüre von Barbara Tillett. Der Abschlussbericht zu den FRBR, der mehr Details enthält, kann auf der Website der IFLA gefunden werden. Die deutsche Ausgabe steht auf der Website der Deutschen Nationalbibliothek zur Verfügung.
Der Abschlussbericht der IFLA Working Group on the Functional Requirements for Subject Authority Records (FRSAR) wurde im Juni 2010 auf der IFLA-Website veröffentlicht.
Gibt es in den RDA Pflichtelemente und fakultative Elemente?
Jeder Abschnitt der RDA enthält eine Liste mit den Pflichtelementen des jeweiligen Abschnitts enthalten und in der allgemeinen Einführung ist eine vollständige Liste enthalten.
In Zeiten von Online-Systemen wird die Bedeutung der "Haupteintragung" in Frage gestellt. Wie gehen die RDA mit dem Begriff der "Haupteintragung" um?
Der Begriff der Haupteintragung, wie er in einem Kartenkatalog verwendet wird, ist für Online-Kataloge nicht mehr maßgeblich und der Term "Haupteintragung" wird in den RDA auch nicht verwendet. Für die Erzeugung bibliografischer Zitate ist es allerdings nach wie vor notwendig, einen bevorzugten Sucheinstieg für Werke oder Expressionen festzulegen. Die Wahl eines bevorzugten Sucheinstiegs wird auch für das Gruppieren von Werken und Expressionen im Online-Katalog gebraucht. Der Abschnitt 2 der RDA enthält Regeln zur Bildung des bevorzugten Sucheinstiegs für ein Werk oder eine Expression.
Wird in den RDA die Interpunktion der ISBD vorgeschrieben?
Die Reihenfolge der Bereiche, Datenelemente und die Interpunktion der ISBD sind nicht notwendig. Wie die RDA-Daten in der ISBD-Anzeige dargestellt werden können, wird in Anhang D "Syntax von Datensätzen für beschreibende Daten" gezeigt.
Wenn die ISBD nicht mehr obligatorisch sind, wird die Reihenfolge der beschreibenden Katalogisierungsdatenelemente durch die RDA-Regeln vorgegeben?
In den RDA werden die in der Formalerschließung verwendeten Datenelemente identifiziert und in einer ähnlichen Reihenfolge wie in den AARC2 aufgeführt. Die RDA enthalten jedoch keine Regeln, welche die Reihenfolge der Elemente im Datensatz vorgeben (diese wird vom verwendeten Kodierungsstandard vorgegeben), noch geben sie die Reihenfolge vor, wie der Datensatz im Katalog angezeigt werden soll. Wenn eine Bibliothek, ein Konsortium oder eine Metadaten-Community nach wie vor die ISBD nutzen möchte, kann sie dies tun. Jeder Abschnitt der RDA enthält eine Liste mit den Pflichtelementen des jeweiligen Abschnitts, und die allgemeine Einführung enthält eine vollständige Liste aller Pflichtelemente.
In welchem/n Format/en werden die RDA herausgegeben?
Die RDA sind als Online-Produkt konzipiert. Es gibt darüber hinaus aber auch Überlegungen für eine Print-Version.
Wird es eine deutschsprachige Ausgabe der RDA geben?
Die Arbeitsstelle für Standardisierung (AfS) wird für eine Übersetzung der RDA ins Deutsche und - soweit notwendig - auch für deutschsprachige Anwendungsregeln sorgen. Der Standardisierungsausschuss hat bereits im Dezember 2004 beschlossen, dass Deutsch auch weiterhin die Arbeitssprache bleibt. Im November 2009 hat er die AfS gebeten, zeitnah für eine deutsche Übersetzung der RDA zu sorgen. Vorbereitende Maßnahmen wurden bereits getroffen. Auch jetzt schon übersetzt die Arbeitsstelle für Standardisierung wichtige Texte und Regeln, so zum Beispiel hat sie die FRBR und die FRAD übersetzt. Neben dem Statement of International Cataloguing Principles wurde dort auch der Informationstext zu den RDA, der so genannte "Prospectus" übersetzt.
Werden für die Einführung der RDA Schulungen notwendig sein?
Wie bei jedem neuen Standard wird es für Anwender des neuen Regelwerkes nützlich sein, entsprechende Schulungen zu besuchen. Wer bereits mit den AACR2 vertraut ist, dem sollte nach Aussage des JSC die Anwendung der RDA leicht fallen, sobald er bzw. sie sich mit dem Aufbau und die Terminologie vertraut gemacht haben. Für eine Einführung der RDA im deutschsprachigen Raum sind Schulungen vorgesehen.
Die Deutsche Nationalbibliothek erarbeitet Schulungsmaterialien und stellt diese sukzessive auf ihrer Website zur Verfügung.
Was ist mit Schulungen für neue Kollegen, Studierende und alle, die nicht mit den AACR2 vertraut sind?
Wer sich zum ersten Mal mit einem Katalogisierungsregelwerk auseinandersetzt, muss zunächst ein Verständnis für die Prinzipien der Katalogisierung entwickeln. Dazu gehört auch ein Verständnis für den Sinn der Erschließung und die Notwendigkeit, diese in standardisierter Form vorzunehmen. Katalogisierungsanfänger brauchen darüber hinaus auch ein grundsätzlicheres Verständnis darüber, wie unterschiedliche Communitys (Bibliotheken, Archive, Museen, Metadaten-Communitys) Metadaten für die Beschreibung ihrer Bestände anbieten. Diskussionen zu diesen Themen sollen Teil der Schulungen für neue Kollegen und in Kursen an bibliothekarischen Ausbildungsstätten sein.
Die Arbeitsstelle für Standardisierung informiert regelmäßig über den Entwicklungsstand der RDA auf ihrer Website und im Newsletter Standardisierung und Erschließung sowie bei zahlreichen Fachveranstaltungen. Darüber hinaus steht die Arbeitsstelle als Ansprechpartnerin in allen Fragen, die mit RDA zusammenhängen, zur Verfügung.
Wann ist mit einer Anwendung des Regelwerks im deutschsprachigen Bereich zu rechnen?
Der Standardisierungsausschuss hat sich in seiner 20. Sitzung am 5. Oktober 2011 grundsätzlich für die Einführung des neuen Erschließungsstandards Resource Description and Access (RDA) im deutschsprachigen Raum ausgesprochen.
In den USA wurde unter Führung der Library of Congress entschieden, die RDA einzuführen. Bis es soweit sein kann, sollen bestimmte Anpassungen am Standard vorgenommen werden und Voraussetzungen erfüllt sein, sodass der tatsächliche Beginn der Katalogisierung mit dem neuen Standard nicht vor dem 1. Januar 2013 liegen soll. Die Deutsche Nationalbibliothek beabsichtigt, in Abhängigkeit von diesem Termin Mitte 2013 ebenfalls auf RDA umzusteigen. Deshalb hat sich der Standardisierungsausschuss dafür ausgesprochen, die erforderlichen Entscheidungsverfahren zur Einführung in den beteiligten Institutionen einzuleiten; dies mit dem Ziel, in der nächsten Sitzung des Standardisierungsausschusses am 31. Mai 2012 zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen.
Der Standardisierungsausschuss hat die Arbeitsstelle für Standardisierung darum gebeten, in Zusammenarbeit mit den Expertengruppen und weiteren relevanten Gremien, die Umsetzung des Umstiegs zügig voranzubringen. Dazu gehören neben Überlegungen zu künftigen Datenmodellen unter anderem auch die Erarbeitung von Anwendungsregeln, die Veröffentlichung der deutschen Übersetzung des Regelwerkstextes sowie die Durchführung von Schulungsmaßnahmen.
Werden für die RDA Anwendungsrichtlinien benötigt?
An verschiedenen Stellen des Regelwerks werden
Entscheidungen darüber, z. B. in welcher Sprache bzw. Schrift
eine Aufnahme angelegt werden soll, in das Ermessen der
jeweiligen nationalbibliografischen Agenturen gestellt.
Außerdem wird an einigen Stellen mit Optionen und Alternativen
gearbeitet, so dass für eine wirkliche Austauschbarkeit der
Daten sowohl national als auch international eine Einigung
darüber notwendig ist, wie in Zweifelsfällen oder bei
Ermessensfragen entschieden werden soll.
Entsprechende Anwendungsrichtlinien wird die Arbeitsstelle für
Standardisierung in enger Zusammenarbeit mit den anderen
Nationalbibliotheken und den Bibliotheksverbünden, d. h.
insbesondere mit der Expertengruppe Formalerschließung des
Standardisierungsausschusses sowie der AG Kooperative
Verbundanwendungen der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme,
erarbeiten. Fest steht, dass die Zahl der nationalen
Festlegungen möglichst klein gehalten werden sollte und dabei
auf eine größtmögliche Interoperabilität mit den
internationalen Regeln zu achten ist.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet wurden, dann können Sie sich selbstverständlich gerne an die Arbeitsstelle für Standardisierung wenden.
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