Bestellung von Literatur
aus den Beständen der Deutschen Nationalbibliothek zur Benutzung in den Lesesälen
Die Benutzungsordnung sieht unter anderem folgende Regelungen vor
- berechtigtes, insbesondere wissenschaftliches,
berufliches oder fachliches Interesse
Einige Literaturarten werden daher nur unter Vorlage eines schriftlichen Nachweises für die Benutzung bereitgestellt. - zur laufenden Benutzung werden nicht mehr als 10 Bestellungen zur Verfügung gehalten
- innerhalb einer Woche nicht eingesehene Werke werden ins Magazin zurückgeschickt
Die Benutzungsmodalitäten weisen an den einzelnen Standorten geringfügige Unterschiede auf.
Benutzungsmodalitäten in Leipzig
Benutzungsmodalitäten in Frankfurt am Main