Einführung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338) hat die Deutsche Nationalbibliothek den Auftrag der Sammlung, Erschließung, Verzeichnung und Archivierung von unkörperlichen Medienwerken (Netzpublikationen) erhalten. Die Erweiterung des gesetzlichen Sammelauftrags führte zu einer Neufassung der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien.
Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Sammelpflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten.
Es gibt Einschränkungen bei der Sammelpflicht.
Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden nicht gesammelt.
Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein privaten oder gewerblichen Zwecken dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z. B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen, die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren. Wenn die Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie für die Deutsche Nationalbibliothek sammelpflichtig.
Für Publikationen im Bereich Musik, die im Deutschen Musikarchiv in Berlin, einer Abteilung der Deutschen Nationalbibliothek, gesammelt werden, gilt der Sammelauftrag entsprechend.
Die Entwicklung geeigneter Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen erfolgt stufenweise. Gegenstand der momentanen Entwicklungsstufe ist die einzelobjektbezogene Sammlung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, in der die Deutsche Nationalbibliothek jedes Dokument, jede abgrenzbare Publikation als eigenständiges Werk betrachtet und erschließt. In einem weiteren Schritt werden automatisierte Verfahren zur Sammlung ganzer Gruppen von Objekten, wie etwa vollständiger Websites, entwickelt.
Das stufenweise Vorgehen umfasst u. a. folgende Schritte:
- Ausbau und Nutzung bestehender Vertriebswege unter Nutzung bereits erworbener Erfahrungen mit verschiedenen Kooperationspartnern
- Aufbau und Implementierung verschiedener Ablieferschnittstellen für die Ablieferung einzeln identifizierbarer Netzpublikationen, z. B. Webformulare als generell nutzbare Schnittstellen und automatisiertes Abliefern über Harvesting-Verfahren (z. B. mit dem Harvesting-Protokoll OAI-PMH)
- Erprobung von Harvesting-Methoden für die Sammlung von Websites
- Definition von Metadaten-Kernsets für verschiedene Publikationsgattungen und die Berücksichtigung verschiedener Metadatenformate
- Erweiterung der derzeit unterstützten Dateiformate
- Klärung rechtlicher Fragen
- Aufbau und Entwicklung eines Bereitstellungssystems inklusive Rechteverwaltung
- Gewährleistung der Langzeitarchivierung