Netzpublikationen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Pfeil SprungmarkeWarum sammelt die Deutsche Nationalbibliothek Netzpublikationen?
Pfeil SprungmarkeWelche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?
Pfeil SprungmarkeWas ist mit Publikationen, die als Printausgabe und als Netzpublikation angeboten werden?
Pfeil SprungmarkeWer liefert Netzpublikationen ab?
Pfeil SprungmarkeSind Netzpublikationen auch ablieferungspflichtig, wenn die Dateien auf einem Server im Ausland liegen?
Pfeil SprungmarkeWas geschieht, wenn ein Ablieferer seiner Ablieferungspflicht nicht nachkommt?
Pfeil SprungmarkeWie werden Netzpublikationen gesammelt?
Pfeil SprungmarkeIn welchem Dateiformat sollen Netzpublikationen abgeliefert werden?
Pfeil SprungmarkeWie erfolgt die Übermittlung monografischer Publikationen an die Deutsche Nationalbibliothek?
Pfeil SprungmarkeWie sollen periodische Publikationen gemeldet und übermittelt werden?
Pfeil SprungmarkeWas tun, wenn bei Ablieferung von Netzpublikationen die Dateigröße von 50 MB (Datei hochladen) bzw. 500 MB (Datei per URL abliefern) überschritten wird?
Pfeil SprungmarkeWarum ist die Angabe von Metadaten unbedingt nötig?
Pfeil SprungmarkeWo gibt es eine Übersicht der Sachgruppen der Deutschen Nationalbibliografie?
Pfeil SprungmarkeWas ist ein URN (Uniform Resource Name)?
Pfeil SprungmarkeWas tun, wenn sich die Internetadresse (Herkunfts-URL) einer Netzpublikation nachträglich ändert?
Pfeil SprungmarkeWas tun, wenn sich nachträglich herausstellt, dass Metadaten mit fehlerhaften oder unvollständigen Angaben übermittelt wurden?
Pfeil SprungmarkeWas geschieht mit den archivierten Netzpublikationen und wie kann der Nutzer darauf zugreifen?
Pfeil SprungmarkeWo werden Netzpublikationen verzeichnet?
Pfeil SprungmarkeMuss der Deutschen Nationalbibliothek ein Zugriff auf die Originalversion der Netzpublikationen auf dem Verlagsserver gewährt werden?
Pfeil SprungmarkeVon wem nimmt die Deutsche Nationalbibliothek Anmeldungen für Online-Hochschulschriften deutscher Hochschulen entgegen?
Pfeil SprungmarkeWelche Metadaten werden für die Meldung einer Online-Hochschulschrift benötigt?
Pfeil SprungmarkeWie wird der Deutschen Nationalbibliothek eine Online-Hochschulschrift gemeldet?
Pfeil SprungmarkeIn welchem Format sollte die Online-Hochschulschrift abgeliefert werden? 


Warum sammelt die Deutsche Nationalbibliothek Netzpublikationen?

Am 29.06.2006 trat das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek in Kraft. Es löst das Gesetz über die Deutsche Bibliothek aus dem Jahr 1969 ab. Ein wesentlicher Inhalt des neuen Gesetzes ist die Erweiterung des Sammelauftrages um Internetveröffentlichungen, so genannte Netzpublikationen. Mit der Neufassung des Gesetzes werden Veröffentlichungen, die als Netzpublikationen keinen körperlichen Träger haben, ebenso in den Sammelauftrag der Bibliothek aufgenommen, wie es etwa Bücher und Tonträger schon seit langem sind. Die Bibliothek wird damit in die Lage versetzt, einen zeitgemäßen Beitrag zur Wahrung des digitalen Kulturerbes zu leisten. Die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages erfolgte durch die Neufassung der Sammelrichtlinien.

Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?

Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten.

Es gibt allerdings einige Einschränkungen bei der Sammelpflicht.

Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden nicht gesammelt.

Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein privaten oder gewerblichen Zwecken dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z. B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen, die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren. Wenn die Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie für die Deutsche Nationalbibliothek sammelpflichtig.

Für Publikationen im Bereich Musik, die im Deutschen Musikarchiv in Berlin, einer Abteilung der Deutschen Nationalbibliothek, gesammelt werden, gilt der Sammelauftrag entsprechend.

Was ist mit Publikationen, die als Printausgabe und als Netzpublikation angeboten werden?

In diesem Fall sind sowohl das gedruckte Werk als auch die Netzpublikation sammelpflichtig und müssen an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert bzw. von ihr eingesammelt werden.

Wer liefert Netzpublikationen ab?

Netzpublikationen dürfen an die Deutsche Nationalbibliothek nur von denjenigen abgeliefert werden, die für sie das Recht zur Verbreitung haben (Verlage, herausgebende Stellen, Selbstverleger), bzw. von ihnen zur Ablieferung beauftragt/autorisiert sind (z. B. Vertrieb, Host).

Sind Netzpublikationen auch ablieferungspflichtig, wenn die Dateien auf einem Server im Ausland liegen?

Laut § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek ist ablieferungspflichtig, "wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat." Entscheidend ist also nicht der Standort des Servers.

Was geschieht, wenn ein Ablieferer seiner Ablieferungspflicht nicht nachkommt?

Die Entwicklung geeigneter Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen erfolgt stufenweise. Solange die Deutsche Nationalbibliothek die Verfahren und Festlegungen bezüglich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch nicht abschließend getroffen hat, wird sie keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen und abzuliefernde Netzpublikationen gegebenenfalls nicht gleich übernehmen, sondern vormerken und erst anfordern, wenn der Stand der Technik und der Absprachen dies zulässt.

Wie werden Netzpublikationen gesammelt?

Gegenstand der momentanen Entwicklungsstufe ist die einzelobjektbezogene Ablieferung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, also z. B. elektronischen Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten oder Digitalisaten. Im Bereich Ablieferung erhalten Sie dazu die notwendigen Informationen.

Derzeit werden Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. Alle Anbieter von Webseiten müssen also in dieser Hinsicht nichts unternehmen und keine Strafen befürchten.

In welchem Dateiformat sollen Netzpublikationen abgeliefert werden?

Netzpublikationen werden in dem Dateiformat gesammelt, in dem sie veröffentlicht wurden. Wird Ihre Publikation in unterschiedlichen Dateiformaten veröffentlicht, beachten Sie bitte unsere Präferenzregelung. Die bevorzugten Dateiformate sind PDF/A und andere PDF-Versionen. Wenn Sie andere Dateiformate liefern wollen, weil Sie kein PDF-Dokument veröffentlicht haben, müssen Sie diese zurzeit noch in eine Archivdatei (ZIP) packen. Bitte liefern Sie uns keine unveröffentlichten, extra für uns hergestellten PDF-Versionen.

Wie erfolgt die Übermittlung monografischer Publikationen an die Deutsche Nationalbibliothek?

Die Publikation wird zusammen mit den Metadaten über ein Webformular abgeliefert. Die bevorzugten Dateiformate sind PDF/A und andere PDF-Versionen. Wenn Sie andere Dateiformate liefern wollen, weil Sie kein PDF-Dokument veröffentlicht haben, müssen Sie diese zurzeit noch in eine Archivdatei (ZIP) packen. Bitte liefern Sie uns keine unveröffentlichten, extra für uns hergestellten PDF-Versionen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Präferenzregelung.

Wenn Ihre Netzpublikation aus mehreren Dateien besteht, z. B. einer oder mehreren HTML-Seiten mit Bildern, packen Sie bitte alle zur Netzpublikation gehörenden Dateien in eine Archivdatei (ZIP). In der Archivdatei wird eine Startseite benötigt, die ein Benutzer als erste anwählen soll, damit der Inhalt vollständig angezeigt werden kann. Von dieser Datei aus müssen alle anderen gelieferten Inhalte der Veröffentlichung erreichbar sein. Die Datei kann entweder hochgeladen oder durch Angabe einer URL abgeliefert werden. Dabei existieren Größenbeschränkungen von 50 bzw. 500 MB.

Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung zur Ablieferung von monografischen Netzpublikationen.

Wie sollen periodische Publikationen gemeldet und übermittelt werden?

Bei einer fortlaufend erscheinenden Netzpublikation (z. B. elektronische Zeitschrift, Jahrbuch, Geschäftsbericht, E-Mail-Newsletter) werden Titelmeldung und Lieferung unterschieden.

Eine Titelmeldung wird für die erstmalige Anmeldung einer fortlaufenden Publikation oder bei der Titeländerung einer bereits angemeldeten periodischen Publikation verwendet. Sie erfolgt über das Formular "Periodische Publikation - Titelmeldung".

Anschließend werden die einzelnen Hefte bzw. Artikel mit dem Formular "Periodische Publikation - Lieferung" übermittelt. Für die Zuordnung zur Zeitschrift steht eine Auswahlliste aller angemeldeten Zeitschriften eines Verlages bzw. einer verlegenden Stelle zur Verfügung. Das Formular Lieferung ermöglicht wahlweise das Abholen der Publikation durch die Angabe einer URL oder das direkte Hochladen einer Datei. Dabei existieren Größenbeschränkungen von 500 MB bzw. 50 MB.

Die bevorzugten Dateiformate sind PDF/A und andere PDF-Versionen. Wenn Sie andere Dateiformate liefern wollen, weil Sie kein PDF-Dokument veröffentlicht haben, müssen Sie diese zurzeit noch in eine Archivdatei (ZIP) packen. Bitte liefern Sie uns keine unveröffentlichten, extra für uns hergestellten PDF-Versionen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Präferenzregelung.

Wenn Ihre Netzpublikation aus mehreren Dateien besteht, z. B. einer oder mehreren HTML-Seiten mit Bildern, packen Sie bitte alle zur Netzpublikation gehörenden Dateien in eine Archivdatei (ZIP). In der Archivdatei wird eine Startseite benötigt, die ein Benutzer als erste anwählen soll, damit der Inhalt vollständig angezeigt werden kann. Von dieser Datei aus müssen alle anderen gelieferten Inhalte der Veröffentlichung erreichbar sein.

Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung zur Ablieferung von periodischen Netzpublikationen.

Was tun, wenn bei Ablieferung von Netzpublikationen die Dateigröße von 50 MB (Datei hochladen) bzw. 500 MB (Datei per URL abliefern) überschritten wird?

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an den Service Netzpublikationen.

Warum ist die Angabe von Metadaten unbedingt nötig?

Die über dies Formulare erhobenen bibliografischen und technischen Daten sind Grundlage der bibliografischen Beschreibung und der Langzeitarchivierung und dienen ferner der Geschäftsgangssteuerung in der Bibliothek. Zudem werden Daten erhoben, z. B. Angaben zu Rechten, die der Netzpublikation selbst nicht entnehmbar sind.

Wo gibt es eine Übersicht der Sachgruppen der Deutschen Nationalbibliografie?

Eine Übersicht der Sachgruppen der Deutschen Nationalbibliografie (DNB-Sachgruppen) finden Sie im Hilfetext des Webformulars.

Was ist ein URN (Uniform Resource Name)?

Alle Netzpublikationen, die in der Deutschen Nationalbibliothek archiviert werden, benötigen einen Uniform Resource Name (URN). Der URN ist ein Persistent Identifier, der eine Netzpublikation auf Dauer und unabhängig vom Ort der Speicherung eindeutig identifiziert und adressiert. Die DNB betreibt einen URN-Resolver, der alle registrierten URNs verzeichnet. Der Resolver führt die Benutzer zu den Standorten (URLs) einer Netzpublikation.

Bei Fragen zur URN-Vergabe wenden Sie sich bitte an urn-unternamensraum@d-nb.de.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.persistent-identifier.de/.

Was tun, wenn sich die Internetadresse (Herkunfts-URL) einer Netzpublikation nachträglich ändert?

Die Deutsche Nationalbibliothek führt an der angegebenen Internetadresse keine nachträglichen Änderungen durch, außer wenn diese offensichtlich falsch in der Anmeldung angegeben wurde. Die Deutsche Nationalbibliothek fördert stattdessen aktiv die Vergabe beständiger Identifikatoren (Persistent Identifier) für elektronische Publikationen. Die Adressierung der archivierten Version auf dem Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek ist so gestaltet, dass sie nach derzeitigem Stand der Technik beständig verfügbar gehalten werden kann.

Was tun, wenn sich nachträglich herausstellt, dass Metadaten mit fehlerhaften oder unvollständigen Angaben übermittelt wurden?

Korrekturmeldungen werden per E-Mail vom Service Netzpublikationen entgegengenommen.

Was geschieht mit den archivierten Netzpublikationen und wie kann die Benutzerin bzw. der Benutzer darauf zugreifen?

Die Deutsche Nationalbibliothek archiviert die Netzpublikationen und stellt nach dem Stand der Technik ihre Langzeitverfügbarkeit und Authentizität sicher. Den Benutzerinnen und Benutzern steht ein Zugriff auf die archivierte Netzpublikation in unseren Lesesälen zur Verfügung. Die Leseplätze für Netzpublikationen haben keinen Internetanschluss und es besteht keine Möglichkeit, die Netzpublikationen auf einem mitgebrachten Speichermedium zu speichern oder anderweitig weiter zu verarbeiten. Bei Ausdrucken werden die urheberrechtlichen Bestimmungen beachtet.

Der Ablieferer kann darüber hinaus den Zugriff erweitern:

Wo werden Netzpublikationen verzeichnet?

Netzpublikationen werden analog zu gedruckten Publikationen in der Deutschen Nationalbibliografie sowie im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek verzeichnet.

Muss der Deutschen Nationalbibliothek ein Zugriff auf die Originalversion der Netzpublikationen auf dem Verlagsserver gewährt werden?

Für die Mitarbeiter der Deutschen Nationalbibliothek ist ein Zugriff auf die Originalversion zur Bearbeitung erforderlich. Für Benutzer der Deutschen Nationalbibliothek kann er durch eine gesonderte Vereinbarung gewährt werden. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn die Originalversion aktueller als die Archivversion ist, etwa bei fortlaufend erscheinenden Netzpublikationen, die nur in größeren zeitlichen Intervallen von der Deutschen Nationalbibliothek archiviert werden.

Von wem nimmt die Deutsche Nationalbibliothek Anmeldungen für Online-Hochschulschriften deutscher Hochschulen entgegen?

Die Deutsche Nationalbibliothek akzeptiert nur die Meldungen der gemäß Promotionsordnung zuständigen Universitätsbibliothek. Meldende Bibliotheken benötigen eine Identifikationsnummer, die durch die Deutsche Nationalbibliothek auf Anforderung per Mail vergeben wird.

Welche Metadaten werden für die Meldung einer Online-Hochschulschrift benötigt?

Im Dokument XMetaDiss für Online-Hochschulschriften der Deutschen Nationalbibliothek sind alle Metadaten-Elemente aufgeführt. Es werden Angaben zur Form der Verpflichtung (obligatorisch, fakultativ), zur Wiederholbarkeit sowie zur Syntax und Semantik der einzelnen Elemente gemacht.

Wie wird der Deutschen Nationalbibliothek eine Online-Hochschulschrift gemeldet?

Dazu müssen der Deutschen Nationalbibliothek die Metadaten und die URL der Hochschulschrift übermittelt werden. In dem Dokument Transferbedingungen für Online-Publikationen und Transferschnittstelle für Metadaten sind die Übermittlungswege aufgezeigt. Es existieren drei Transportwege:

In welchem Format sollte die Online-Hochschulschrift abgeliefert werden?

Die Deutsche Nationalbibliothek akzeptiert derzeit alle im Internet üblichen Formate. Um aber eine langfristige Verfügbarkeit der Online-Hochschulschrift gewährleisten zu können, sollte die Präferenzregelung der Deutschen Nationalbibliothek beachtet werden.

 
E-Mail-IconRenate Weber