Transferfähigkeit von Netzpublikationen
Die Abgabe einer Netzpublikation (NP) an die Deutsche Nationalbibliothek setzt deren Transferfähigkeit voraus. Einer großen Zahl von Publikationen ist die Transferfähigkeit immanent, da sie dazu vorgesehen sind, über Datennetze von ihrem Veröffentlichungsort zum künftigen Nutzer transportiert und anschließend in dessen lokaler Umgebung gelesen zu werden. Dazu gehören z. B. Dokumente im Dateiformat PDF sowie Mehrdateiendokumente, die in einem Container (Archivdatei) zusammengefasst sind. Für Online-Hochschulschriften hat die Deutsche Nationalbibliothek bereits die Normierung eines Übermittlungsverfahrens für Mehrdateiendokumente erreicht. Es gibt jedoch technisch komplexe und dynamisch aufgebaute Publikationen, bei denen die Frage der Transferfähigkeit beantwortet werden muss, bevor ihre Übernahme in ein Archivsystem erwogen werden kann. Deshalb hier ein praktisches Beispiel und eine Checkliste für die Ermittlung der Transferfähigkeit.
Beispiel für Transferfähigkeit:
Transferfähigkeit ist gegeben, wenn der Herausgeber einer elektronischen Zeitschrift den kompletten Datenbestand seiner Publikation vom Original-Server auf sein nicht mit "außergewöhnlicher" Software ausgestattetes Notebook auf eine beliebige Hierarchiestufe in sein lokales Dateisystem kopieren kann, dann die Verbindungen des Notebooks zur Außenwelt (Netzwerk, Internet) kappt und anschließend keine Unterschiede in der "Benutzung" von Original und Kopie feststellbar sind, sodass er seine Publikation auf einer Konferenz völlig unabhängig von den Unwägbarkeiten der Datenkommunikation präsentieren kann.
Checkliste einiger relevanter Eigenschaften:
- Eine transferfähige NP darf nicht mit den spezifischen Hard- und Softwarebedingungen ihrer Ursprungsumgebung so verwoben sein, dass sie an anderen Orten nicht benutzbar ist. Archivsysteme können es sich nicht leisten, proprietäre Systemumgebungen publikationsspezifisch nachzubilden, sondern müssen sich auf das Spektrum der zur jeweiligen Zeit marktüblichen Voraussetzungen beschränken.
- Eine transferfähige NP muss eine selbstständige logische Einheit bilden, die aus ihrer Umgebung herausgelöst werden kann (nur relative und nicht etwa absolute Referenzierung zwischen einzelnen Publikationsbestandteilen). Im Archivsystem wird der NP ein abgegrenzter Raum geboten, in dem die Referenzierungen erhalten bleiben. Dieser abgegrenzte Raum würde z. B. durchbrochen, wenn die NP Verzeichnisse ihres Ursprungsservers absolut adressieren würde.
- Eine transferfähige NP kann durchaus Referenzen zu externen Quellen enthalten. Jedoch darf die Existenz oder der Verlust solcher absolut referenzierten Objekte oder Funktionen die Authentizität der NP selbst nicht beeinträchtigen (z. B. Literaturhinweise, Kontaktadressen, Suchfunktionen als Hyperlinks).
- Eine transferfähige NP darf nicht auf eine Serveranbindung angewiesen sein, mit der z. B. wesentliche Inhaltsbestandteile dynamisch und ad hoc zum Zeitpunkt der Interaktion mit dem Nutzer aus einem im Hintergrund stehenden Datenhaltungssystem abgerufen werden.
Im Zweifelsfall ist die Transferfähigkeit relativ leicht zu ermitteln, wenn das oben angegebene Beispiel anhand der konkreten Publikation nachvollzogen wird. Die Deutsche Nationalbibliothek möchte den Anteil der "transferfähigen" Dokumente durch Standardisierungsvorschläge und Ausbau der technischen Verfahren erhöhen. Dies betrifft hauptsächlich dynamische bzw. applikationsgebundene Dokumente.