Ablieferung von Online-Hochschulschriften - Schritt für Schritt

1. Ablieferung von Online-Hochschulschriften

Die Ablieferung erfolgt durch die gemäß der Promotionsordnung zuständige Universitätsbibliothek. Die Erwerbungsabteilung der Deutschen Nationalbibliothek erteilt auf Anfrage per E-Mail eine Identifikationsnummer.
erwerb-onl-hs-l@d-nb.de (Informationen zum Anmeldeverfahren Leipzig)
erwerb-onl-hs-f@d-nb.de (Informationen zum Anmeldeverfahren Frankfurt am Main)

2. Gemeinsamer Metadatenstandard

Die Nutzung und Weiterverarbeitung von Metadaten setzt einen gemeinsamen Metadatenstandard aller beteiligten Institutionen voraus. Das Metadatenformat für Online-Hochschulschriften (Dissertationen und Habilitationen) XMetaDiss basiert auf dem Dublin Core Metadata Element Set der Dublin Core Metadata Initiative und ist von der Deutschen Nationalbibliothek entwickelt und mit den Bibliotheksverbünden und den Hochschulbibliotheken abgestimmt worden. XMetaDiss bietet zudem die Möglichkeit personenbezogene Daten anzugeben, diese werden in die Personennamendatei (PND) aufgenommen. Die Ablieferung von Personenmetadaten ist freiwillig und erfordert die Zustimmung des Verfassers der Publikation.

3. Transfer der Metadaten

Es ist wichtig, dass die Verfasser von Hochschulschriften zu ihren Dokumenten Metadaten erstellen und diese an die Deutsche Nationalbibliothek gemeldet werden. Die Metadatenschnittstelle ermöglicht den Wünschen der Universitätsbibliotheken entsprechend verschiedene Transportvarianten. Grundsätzlich können drei Übertragungswege unterschieden werden:

Die Transferverfahren werden im Laufe des Jahres 2010 nach vorheriger Ankündigung umgestellt. Danach wird eine Übertragung über eine OAI-Schnittstelle im Format XMetaDissPlus möglich sein. Alternativ ist die Ablieferung über das Webformular möglich.

4. Uniform Resource Name (URN)

Um einen dauerhaften Zugriff auf elektronische Ressourcen zu gewährleisten, hat die Deutsche Nationalbibliothek seit September 2001 einen Dienst zur Vergabe und Verwaltung von Persistent Identifiers aufgebaut. Dadurch sind elektronische Dokumente referenzierbar und auch bei einer sich ändernden URL erreichbar. Alle Hochschulschriften erhalten deshalb eine URN.

5. Transfer der Publikation zur Deutschen Nationalbibliothek

Die Dokumente sollten in einem von der Deutschen Nationalbibliothek bevorzugten Dateiformat zur Abholung bereitgestellt werden. Um die Integrität von Dokumenten zu garantieren, die aus mehreren Einzeldateien bestehen, gibt es einen Standard für die Übermittlung von Mehrdateien-Dokumenten (Containermodell).

6. Verzeichnung und Archivierung

Nach der Übernahme einer Kopie des Dokumentes auf den Archivserver findet ein Virencheck und die Berechnung eines MD5-Hashcodes statt, der es erlaubt, die Identität von Dokumentkopien in Relation zu der archivierten Referenzversion zu ermitteln. Die Deutsche Nationalbibliothek hat ein Depotsystem für elektronische Hochschulschriften eingerichtet. Die Langzeiterhaltung wird durch den Einsatz verschiedener Sicherungstechniken gewährleistet.

Pfeil mehr InfoAusführliche Anleitung zur Ablieferung von Online-Hochschulschriften
Pfeil mehr InfoMetadatenstandard XMetaDiss (XML)
Pfeil mehr InfoMetadatenstandard MetaDiss/MetaPers
Pfeil mehr InfoTechnische Hinweise zur Datenstruktur und -syntax

 
E-Mail-IconRenate Weber